Montag, 16. September 2013

Prüfungsfragen zur IHK Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann

Wer zur Zeit als Vermittler für Versicherungen oder Finanzanlagen sich betätigten will, benötigt eine Erlaubnis des Gewerbeamtes. Die rechtlichen Normen für den IHK Versicherungsfachmann ergeben sich aus Paragraph 34 d der GewO. Der IHK Finanzanlagenfachmann wird in Paragraf 34f der Gewerbeordnung beschrieben. Die Anforderung dabei ist es, dass der Tätige die notwendige Sachkunde für die praktische Berufsausübung hat. Dazu werden in einer Sachkundeprüfung Prüfungsfragen am PC absolviert.

Zur Vorbereitung auf die fachkundliche Sachkundeprüfung der IHK zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann muss kein Lehrgang vor Ort und kein bestimmter Lehrgang bewältigt werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann in eigener Regie erfolgen. Die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann kann mit dem geeigneten Material und einer Zeit zur Vorbereitung von 8 bis 25 Wochen mit Erfolg absolviert werden. Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung (IHK) zum Versicherungsfachmann bzw. zum Finanzanlagenfachmann sind für Berater grundlegend, die eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d oder 34f Gewerbeordnung beantragen wollen. In der Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer werden in der Klausur umfangreich Prüfungsfragen abgefragt. Da das Versicherungsvertragsgesetz oft juristisch angepasst wird, sind aktuelle Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf den Test äußerst notwendig.

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Es hat sich herausgestellt, dass das Lernen anhand von Prüfungsfragen das Lernerresultat stark verbessern kann. Durch das Wiederholen von Prüfungsfragen üben Sie während der Vorbereitung auf dem Niveau der Prüfung und werden flott mit der Struktur der Prüfungsfragen vertraut. Das gibt Ihnen in der Prüfung ein vertrautes Gefühl und baut Stress ab.
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